Schon bisher berechtigte ein Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und gültiger Wertmarke die jeweilige Person zur freien Überfahrt (evtl. mit Begleitperson bei Merkzeichen "B").
Neu ab 12/2011 ist aus Kulanz, dass auch das jeweilige Fahrzeug (bis max. PKW) der schwerbehinderten Person frei ist.
Nachstehend zwei Muster hinsichtlich Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit gültiger Wertmarke.
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Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung.
Voraussetzung ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises (mit Merkzeichen G, aG, H, Gl oder Bl) und eines Beiblattes mit gültiger Wertmarke.
Die Wertmarke kann für jeweils 6 oder 12 Monate beim Versorgungsamt (für den Rhein-Pfalz-Kreis: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Standort Landau) erworben werden und ist bis zum Ende dese aufgestempelten Monats gültig.